Haltverbotszone
Einrichtung von Haltverbotszonen für Umzug, Baustelle oder auch
Veranstaltung.
Fristgerecht am Umzugstag ist Ihre Haltverbotszone eingrichtet. Sie können
sich voll und ganz auf Ihren Umzug konzentrieren und müssen sich nicht
mehr um einen Parkplatz vor der Haustüre kümmern.
Auf Wunsch Beantragung der erforderlichen Behördlichen Genehmigung. Einrichtung
einer einseitigen Halteverbotszone sowie Erstellung einer Vornotierungsliste.
Aufstellung der Verkehrsschilder min. 72 Stunden vor Gültigkeit der Halteverbotszone.
Abbau nach Beendigung. Optional führen wir zeitnah zum Gültigkeitszeitraum
eine Schilder-, und Nachkontrolle durch, diese wird schriftlich protokolliert.
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