Verkehrssicherung und Halteverbot
Verkehrstechnik
Wir haben uns auf Verkehrstechnik, Beschilderungen, Baustellenabsicherungen und Absperrungen sowie Halteverbotszonen im Grossraum München spezialisiert.

Halteverbotszone
Wenn Sie Unterstützung bei der Einrichtung einer Halteverbotszone für Ihren Umzug, eine Baustelle oder eine Veranstaltung benötigen, sind wir gerne für Sie da. Wir kümmern uns um die Beantragung der notwendigen verkehrsrechtlichen Genehmigung und stellen sicher, dass alles rechtzeitig und zuverlässig eingerichtet wird.
Optional können auch Nachkontrollen und Schilderkontrollen durchgeführt und eine Schildersicherung montiert werden.

Verkehrssicherung
Verkehrssicherung nach RSA für Baustellen, Container, Autokran. Einrichtung von Straßensperrungen mit Vorsperren, Hauptsperren mit den entsprechenden Beschilderungen laut Verkehrszeichenplan. Unsere Absperrmaterialien entsprechen der StVO und RAL Vorgaben.
Verkehrsdienstleister in München, seit über 18 Jahren mit der Verkehrssicherung und Schilderservice vertraut.
Fragen / Antwort
FAQ
Eine verkehrsrechtliche Anordnung ist eine Maßnahme, die von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde getroffen wird, um den Verkehr auf öffentlichen Straßen zu steuern oder zu organisieren. Sie soll zur Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr beitragen und kann sowohl individuelle Verkehrsteilnehmer betreffen als auch die allgemeine Verkehrssituation beeinflussen.
Befindet sich eine Baustelle oder ein Arbeitsort im öffentlichen Bereich, liegt die Verantwortung für die Verkehrssicherheit beim Eigentümer oder Unternehmen, das den Auftrag ausführt. Dies umfasst das Einrichten von Absperrungen, Sperrungen sowie Umleitungen und das Kennzeichnen von Gefahrenzonen, um Unfälle zu verhindern und den Verkehr sicher am Standort vorbei zu leiten.
Wenn eine Baustelle eingerichtet wird, muss als erstes bei der Straßenverkehrsbehörde einen Antrag stellen. Erst wenn diese die verkehrsrechtliche Anordnung erteilt hat (z. B. für Schilder, Sperrungen, Umleitungen), darf die Maßnahme umgesetzt werden.
Ein Halteverbot in München muss in der Regel mindestens 72 Stunden vor dem geplanten Beginn der Absperrung eingerichtet werden. Diese Frist dient dazu, die Verkehrsteilnehmer rechtzeitig über die geltende Regelung zu informieren, indem entsprechende Halteverbotsschilder aufgestellt werden.
Ein mobiles Halteverbotsschild gilt, sofern eine verkehrsrechtliche Erlaubnis vorliegt und Datum sowie Uhrzeit der Gültigkeit am Verkehrszeichen angegeben sind.
Die Kosten für ein temporäres Halteverbot in München für einen Tag, etwa 15 Meter Länge, betragen ca. 89 Euro zuzüglich 19% MwSt.
Für einen Umzug in München sollten mindestens 14 Tage eingerechnet werden. Bei Baustellen kann es schon 4 - 6 Wochen dauern.