Haltverbotszone

Einrichtung von Haltverbotszonen für Umzug, Baustelle oder auch
Veranstaltung.
Fristgerecht am Umzugstag ist Ihre Haltverbotszone eingrichtet. Sie können
sich voll und ganz auf Ihren Umzug konzentrieren und müssen sich nicht
mehr um einen Parkplatz vor der Haustüre kümmern.
Auf Wunsch Beantragung der erforderlichen Behördlichen Genehmigung. Einrichtung
einer einseitigen oder doppelseitigen Halteverbotszone sowie Erstellung der Vornotierungsliste.
Aufstellung der Verkehrsschilder min. 3 volle Kalendertage vor Gültigkeit
der Halteverbotszone. Abbau nach Beendigung. Optional führen wir zeitnah
zum Gültigkeitszeitraum eine Schilder-, und Nachkontrolle durch, diese
wird schriftlich protokolliert.
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